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Klicken oder nicht? Fotografen zittern nach Gerichtsurteil,Die Presse 09.04.2013

Klicken oder nicht? Fotografen zittern nach Gerichtsurteil

09.04.2013 | 18:28 | EVA WINROITHER UND PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs darf man in der Öffentlichkeit nicht mehr ungefragt fotografieren. Doch was bedeutet das für die Fotografenbranche?

Unter Österreichs Fotografen herrscht derzeit Verwirrung, Unsicherheit und ziemlich großer Ärger. Eine „Horrorentscheidung“ nannte der Wiener Innungsmeister für Berufsfotografie Michael Weinwurm das aktuelle Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH). „Da haben die Richter nicht nachgedacht, was sie damit anrichten. Das war ja ein privater Fall, der nichts mit dem Gewerbe zu tun hat“, sagt Weinwurm.

Der OGH hatte, wie das „Presse“-Rechtspanorama am Montag berichtete, erstmals ein Fotografierverbot verhängt. Bisher galt, dass man ungefragt jeden fotografieren durfte, sofern es sich nur nicht um eine private Situation handelte (etwa in Wohnung oder Garten). Das neue Urteil ermöglicht es aber jetzt grundsätzlich jedem, der fotografiert wurde, auf Unterlassung zu klagen. Das könnte kuriose Folgen haben, erklärte Anwalt Peter Zöchbauer: So dürften Fotos, die laut Gesetz sogar problemlos veröffentlicht werden könnten, nicht mehr geschossen werden.

Die Wiener Innung will sich nun von Anwälten beraten lassen, wie dieses Urteil tatsächlich in der Praxis auszulegen ist. „Es kann ja nicht sein, dass in Zukunft bei einem Gruppenbild 40 Leute nach ihrem Einverständnis gefragt werden müssen“, sagt Weinwurm. Gerhard Sokol, Präsident von Syndikat Foto Film, einer Interessenvertretung für Pressefotografen, versucht seine Mitglieder zu beruhigen. Vorerst. „Man sollte dieses Urteil nicht überbewerten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Richter in Zukunft das Fotografieren verurteilen werden“, sagt Sokol. Dennoch hat der Vorstand eine Sitzung einberufen, um die rechtliche Situation zu klären. Denn eines sei klar: Wenn das Urteil ein Fotografierverbot bedeutet, „dann gibt es sicher Tausende von Anwälten, die darauf warten zu klagen.“

Doch nicht alle stehen dem Urteil negativ gegenüber. Berufsfotografin Lisi Specht etwa, die im vergangenen Jahr mit der Arbeitsgruppe Freie Fotografie die Liberalisierung des Fotografiegewerbes durchgefochten hat, findet es durchaus in Ordnung, wenn sie die Leute nach dem Einverständnis fragen muss. „Für mich hat das etwas mit Respekt zu tun. Ich habe vorher schon bei Reportagen immer gefragt, ob ich fotografieren darf. Das Urteil haut mich nicht um“, sagt sie.

Doch nicht nur die Fotografen, auch die Galeristen zittern. „In der Street Photography geht es darum, die Leute ungestellt zu fotografieren“, sagt Toni Tramezzini, Inhaber der einzigen Galerie ausschließlich für Street Photography in Österreich und selbst Fotograf. „Ich kann ja nachher schlecht sagen: ,Tschuldigung, kannst du die Bewegung noch einmal machen?‘!“ Sein Anwalt hat ihm das OGH-Urteil jedenfalls schon zugeschickt. Jetzt gilt es, einiges zu klären. „Wenn ich die Fotos in der Galerie verbreite, könnte ich mich ja theoretisch auch haftbar machen“, sagt er.

Vielleicht ist aber auch alles halb so schlimm: So meint Anwalt Michael Sommer, dass man sich nicht „allzu viele Sorgen“ machen müsse. Er verweist auf die Interessensabwägung zwischen Fotografierten und Fotografen, die laut OGH vorzunehmen ist. Im Anlassfall habe jemand „zur Belustigung“ und ohne sachlichen Grund Fotos von einer Person gemacht. Daher, so Sommer, habe der Fotograf (ein Hausbesitzer, der einen gegnerischen Anwalt ablichtete) zu Recht vor Gericht verloren.

 

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