Skip to main content

Corona Haustuerportraits Weinwurm 003Michaela Krauss BoneauWEB
© Michaela Krauss Boneau

An dieser Stelle ein herzliches Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in den letzten 7 herausfordernden Wochen an die COVID-19-Massnahmen gehalten haben. Gemeinsam haben wir erreicht, dass bereits mit Anfang Mai wieder geöffnet bzw. fotografiert werden kann. Dafür beneidet uns halb Europa.

 

Es gibt noch keine offiziellen Verhaltensmassregeln vom Fachverband der Berufsfotografen. Ich habe ein paar Informationen und Auslegungsvarianten aus meiner Sicht zusammengetragen. Die Angaben sind ohne Gewähr und eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. Grundsätzlich hilft Hausverstand und im Zweifel ein Verzicht auf das Foto oder den Auftrag, lieber verschieben und keine Strafe riskieren.

 

Ab 1. Mai ist das Betreten des Kundenbereichs von sämtlichen Geschäften und Dienstleistungsunternehmen unter folgenden allgemeingültigen Regeln wieder erlaubt: 

  • Ein Mindestabstand von 1 Meter muss eingehalten werden.
  • Mund-Nasen-Schutz (z.B. durch Masken (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren)) gilt für Kunden und Mitarbeiter. Das Model/der Kunde darf die Maske unmittelbar vor dem fotografiert werden abnehmen (der Fotograf hat jederzeit die Maske zu tragen).
  • Pro Kunde müssen 10 m2 der Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen (ist der Raum kleiner darf nur von einem Kunden oder Kunden die im gemeinsamen Haushalt leben betreten werden).

Der 1-Meter-Mindestabstand darf ausnahmsweise unterschritten werden, wenn es durch die Eigenart der Dienstleistung nicht anders möglich ist.

Fotografen: In diesem Fall ist das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Mund-Nasen-Schutz, Gesichtsvisier.

Der Fotograf hat dabei sicherzustellen, dass das Infektionsrisiko mit "geeignete Schutzmaßnahmen" minimiert wird. z.B. Plexiglaswände, regelmäßiges Desinfizieren der Studioeinrichtung, der Accessiores und Kontaktflächen.

Visagisten: Selbiges gilt für Visagisten, wenn aufgrund der Eigenart der Dienstleistung der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.  Mund-Nasen-Schutz, Gesichtsvisier, Handschuhe.

 

BGBL vom 30.4.2020, 197. Verordnung, COVID-19-Lockerungsverordnung

Covid19 Handlungsempfehlungen der Fachgruppe Wien Fußpflege, Kosmetik und Masseure

Aushang für Fotografen