Meisterprüfungsaktion - Rückerstattung eines
Drittels der Gebühren für Meisterprüfungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend übernimmt in Zukunft im Falle des Bestehens der Meisterprüfung ein Drittel der Prüfungsgebühr.
Nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung kann der frischgebackene Meister in Zukunft sein Prüfungszeugnis und den Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr mittels eines ausgefüllten Formulars an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Abteilung I/6,
In Folge bekommt sie/er dann 1/3 der Prüfungsgebühr vom BMWFJ rückerstattet.
Einreichungen im BMWFJ sind ab 1.1.2012 möglich; eingereicht werden können alle positiven Meisterprüfungszeugnisse für Meisterprüfungen ab 1.11.2011.
Einreichformular (wird demnächst online gestellt).