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Berufsfotografen – freies Gewerbe

Freies Gewerbe – der Wortlaut eines freien Gewerbes richtet sich nach dem Antrag.
Entsprechend den uns vorliegenden Informationen sind “Pressefotografen”, “Pressefotografen und Fotodesigner” und Berufsfotografen, die im Gewerbeumfang eingeschränkt sind, aktuell auf der „sicheren Seite“, wenn sie eine Erweiterung des Gewerbes auf das freie Gewerbe „Berufsfotografen“ vornehmen. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Bezirksmagistrat.

Nach Durchführung des Begutachtungsverfahrens teilte das BMWFJ mit, dass der Gewerbewortlaut „Berufsfotograf“ in die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe aufgenommen wurde.

  1. Gewerbewortlaut „Pressefotografie und Fotodesign“ ist weiterhin unverändert in der Bundeseinheitlichen Liste freier Gewerbe angeführt.

Weiters hat das BMWFJ entschieden, dass auf Grund der Zuordnung der Berufsfotografie zu den freien Gewerben im Gewerbewortlaut der Filmproduktion der Zusatz „soweit die Filme zur öffentlichen Aufführung bestimmt sind“ (Anm.: Die Produktion von zur nichtöffentlichen Aufführung bestimmter Filme wurde bis dato als Vorbehaltsrecht des Fotografengewerbes angesehen) sowie im Gewerbewortlaut “Technischer Transfer (Entwickeln, Kopieren und Überspielen) und Synchronisation audiovisueller Produktion, Überspielen auf Trägermaterial jeder Art sowie Be- und Nachbearbeitung und digitale Bild- und Tongestaltung für Bewegtbild, unter Ausschluss der den Berufsfotografen vorbehaltenen Tätigkeiten” die Ausschlussklausel gestrichen wird.

Wir dürfen festhalten, dass wir als Fachorganisation die fachlichen Interessen aller Mitglieder vertreten und sind uns der besonderen Verantwortung bewusst, die mit den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen einhergeht. Es ist daher unser Ziel, gemeinsam mit der Bundesinnung, in den kommenden Wochen ein zukunftsorientiertes Branchenkonzept zu erarbeiten. Darin soll die Chancengleichheit aller Mitgliedsbetriebe im Wettbewerb gewährleistet werden.