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Luftbildaufnahmen Drohnen-Verbot

Laut Information vom BMVIT besteht derzeit ein Betriebsverbot für ferngesteuerte Flugkörper, egal wie schwer sie sind oder in welcher Höhe sie fliegen, sobald eine Kamera montiert ist. Mit Kamera wären diese Flugkörper nämlich nach derzeitiger Rechtslage als Luftfahrtzeuge zu qualifizieren, wobei sie jedoch nie sämtliche Auflagen für Luftfahrzeuge erfüllen könnten. Bewilligungsfrei unterwegs sein können nur Modelle bis 25 kg, weil diese dann als Luftfahrgeräte qualifiziert werden – diese dürfen aber wiederum keine Kamera transportieren.

Die Tatsache, dass ferngesteuerte Fluggeräte und Drohnen mit Kameras somit weder in die eine noch in die andere Kategorie fallen, ist ein Hauptbeweggrund für die geplante Regelung in der anstehende LFG-Novelle (Luftfahrtgesetz-Novelle). Bis zur Änderung der rechtlichen Lage sind Flüge mit ferngesteuerten Fluggeräten und Drohnen mit Kameras jedoch unzulässig und könnten im Schadensfall auch versicherungsrechtliche Komplikationen nach sich ziehen.