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Preisauszeichnung

Aus gegebenem Anlass dürfen wir in Erinnerung rufen, dass Berufsfotografen verpflichtet sind, die Preise Ihrer typischen Leistungen, die Sie an Verbraucher erbringen, auszuzeichnen haben.

Das Mindestmaß für eine gesetzeskonforme Preisauszeichnung umfasst:

  • die Entwicklung und Ausarbeitung von Filmen
  • die Herstellung von Passfotos und
  • die Herstellung von Fotos bei privaten Anlässen, darunter sind Hochzeiten und Taufen zu verstehen.

Das von der Bundesinnung der Berufsfotografen ausgearbeitete Muster einer Mindestpreisauszeichnung können Sie hier downloaden Muster – Preisauszeichnung.