Pressefotograf & Fotodesigner
345. Verordnung: Änderung der Berufsfotografen-Verordnung
Erläuterungen Dr. Boba: Pressefotografie und Fotodesign
Die Pressefotografie ist ein Teilbereich des Berufsfotografengewebes, welches als selbständiges Gewerbe ausgeübt werden kann.
Voraussetzung:
Das Pressefotografen- und Fotodesignergewerbe ist ein sogenanntes freies Gewerbe. Frei bedeutet, dass kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, wohl aber die Anmeldung beim Gründerservice (Wirtschaftskammer Wien, Stubenring 8-10, 1010 Wien) oder der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebsstandort.
Umfang:
Dem Pressefotografen und Fotodesigner ist es gestattet, die von ihm hergestellten Aufnahmen für Zeitungszwecke, dass heißt zur Illustration aktueller Berichterstattung im redaktionellen Teil von Zeitungen und Zeitschriften abzugeben und die B2B-Fotografie (Business-to-business) anzubieten.
Presseausweis:
Die Ausstellung eines Presseausweises ist an die vorherige Anmeldung des Gewerbes geknüpft und kann bei allen Landesinnung der Berufsfotografen beantragt werden. Formulare liegen dort auf. Wiener Mitglieder können sich das Bestellformular im Bereich "Downloads / Berufsausweise" herunterladen.