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Alles was Recht ist III

Dr. Gert Boba

Am 12.3 fand im Gewerbehaus, auf der großen Dachterrasse die dritte und letzte Veranstaltung der Seminarreihe „Alles was Recht ist“ statt.

Dr. Gert Boba

 

Dr. Gert Boba erläuterte kompetent und souverän die rechtlichen Rahmenbedingungen der Architekturfotografie. Im speziellen wurde über den §54 (1) Z 5 UrhG diskutiert (es ist zulässig Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst).

Nachfolgende Fragen wurden aufgeworfen:

  • Was zählt zu den Werken der Baukunst? Darf man Bauwerke bzw. Modelle fotografieren? 
  • Was sind die Unterschiede beim Fotografieren auf privaten bzw. öffentlichen Grund? 
  • Wann muss der Architekt genannt werden? 
  • Darf ich das Bild bearbeiten? 
  • Wie schaut es bei der Berichterstattung über Tagesereignisse aus? 

Anhand von Beispielen und aktuellen Urteilen (z.B.: Hundertwasserhaus, Wiener Riesenrad, Christo-Verhüllung des Reichstages in Deutschland, Riegersburg-Entscheidung), wurde erörtert welche Voraussetzungen die anderen Werke der bildenden Kunst erfüllen müssen, damit die Freiheit des Straßenbildes gilt.

LIM Michael Weinwurm

Im Anschluss nutzten viele Anwesende bei Getränken und Brötchen die Möglichkeit weitere Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

Summa summarum war diese Seminarreihe mehr als zufriedenstellend. Alle Teilnehmer konnten eine Menge von der Erfahrung und vom Wissen des langjährigen Geschäftsführers der Landesinnung Wien der Berufsfotografen und des Rechtsschutzverbandes der Fotografen Österreichs (RSV) Dr. Boba mit nachhause nehmen.