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Kunst oder Gewerbe?

Landesinnungsmeister Michael Weinwurm und Ivan Jurica Vorstandsmitglied IG Bildende Kunst

 

Fotografie: Kunst oder Gewerbe? So lautete das Thema der Podiumsdiskussion am 22.11.11 in den Räumlichkeiten der IG Bildende Kunst.

Thema verfehlt, ist man geneigt zu sagen. Die Diskussion entsprach nicht dem Titel der Veranstaltung. Es ging es nicht darum was Kunst ist, man setzte sich auch nicht mit den diversen Begriffsdefinitionen in der Gewerbeordnung, im Künstler-Sozialversicherungs-Fonds-Gesetz oder UrhG auseinander. Das eigentliche Diskussionsthema war die gewerbliche Fotografie mit oder ohne Gewerbeschein.

 

 

2 Diskutanten saßen am Podium, Ivan Jurica Vorstandsmitglied IG Bildende Kunst, und Michael Weinwurm, Landesinnungsmeister der Wiener Berufsfotografen. Da, wie gesagt, nicht die Unterscheidung zwischen Kunst und Fotografie das eigentliche Thema war, sondern das Fotografengewerbe, stand Michael Weinwurm im Mittelpunkt der Diskussion, eine Rolle, die bei der Zusammensetzung des Auditoriums keine leichte war.

Ruhig und souverän appellierte Weinwurm, den gesetzlichen Rahmen, den der Staat vorgibt, sprich die Gewerbeordnung, von dem rechtlichen Spielraum, welcher der Innung verbleibt, auseinander zu halten. Seitdem er die Funktion des Innungsmeisters innehat, so Weinwurm, seien die Möglichkeiten, einen Gewerbeschein für das Berufsfotografengewerbe auch ohne Absolvierung der traditionellen Ausbildungswege zu erlangen, um einiges leichter geworden. Der §19 der GewO, dieser regelt die Feststellung der individuellen Befähigung, wenn der formelle Befähigungsnachweis wie z.B. die Meisterprüfung nicht erbracht wird, werde von ihm liberal interpretiert. Jeder Fotograf und jede Fotografin mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen habe die Chance, eine Gewerbeberechtigung zu erlangen, so der Innungsmeister. Die Innung sei ein offener Ansprechpartner für alle Fotografen, mit oder ohne Gewerbeschein, hob Innungsmeister Weinwurm mehrmals hervor.

Das Podium

Es ging aber nicht nur um den Gewerbeschein für das Fotografengewerbe. Eifrig diskutiert wurde auch der Befähigungsnachweis, ob ein solcher überhaupt noch zeitgemäß sei, und wenn ja, wie dieser auszusehen habe, und so war man auch schon bei der Frage des Konsumentenschutzes. Die Diskussion zeigte sehr deutlich, dass die Aufgaben der Innung vielfach völlig falsch gesehen werden, so als wäre die Pfuscherbekämpfung das wichtigste Anliegen. Die Innung sei kein Wettbewerbsverhinderer, stellte Weinwurm klar, aber alle Marktteilnehmer hätten sich an die Spielregeln des Marktes zu halten, so der Innungsmeister. Die Innung bemühe sich, die bestmöglichen Rahmenbedingungen nicht nur für Ihre Mitglieder, sondern für die gesamte Fotobranche zu schaffen. Dazu zählt nicht nur die Gewerbeordnung - dieses Gesetz darf man nicht auf Sanktionen wegen unbefugter Gewerbeausübung reduzieren, sondern insbesondere das wichtigste Recht des Fotografen, das Urheberrecht zu erhalten. Das Thema Innung ist untrennbar mit der Frage der Pflichtmitgliedschaft verbunden, daher gab es auch dazu Wortmeldungen. Die Kosten, sprich Grundumlage, derzeit € 210,00 für Einzelunternehmen, könne man ruhig hinterfragen, so Weinwurm. Jeder könne sich leicht erkundigen, was eine Rechtsschutzversicherung im Jahr kostet, ganz sicher mehr als die Grundumlage, welche eine solche mit dem RSV beinhaltet, gab der Innungsmeister zu bedenken. Und noch viele andere Themen wurden mehr oder weniger intensiv angesprochen.

Das Resümee der Podiumsdiskussion: Viele der Fotografinnen und Fotografen sind mit einem anderen Bild von der Innung weggegangen, als sie gekommen waren. Wenn vielleicht noch nicht mit dem ganz richtigen, so doch mit einem differenzierteren.