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Meisterprüfungsaktion - Rückerstattung eines

Drittels der Gebühren für Meisterprüfungen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend übernimmt in Zukunft im Falle des Bestehens der Meisterprüfung ein Drittel der Prüfungsgebühr.

 

 

 

Nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung kann der frischgebackene Meister in Zukunft sein Prüfungszeugnis und den Nachweis der Zahlung der Prüfungsgebühr mittels eines ausgefüllten Formulars an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, Abteilung I/6, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., senden.

 

In Folge bekommt sie/er dann 1/3 der Prüfungsgebühr vom BMWFJ rückerstattet.

 

Einreichungen im BMWFJ sind ab 1.1.2012 möglich; eingereicht werden können alle positiven Meisterprüfungszeugnisse für Meisterprüfungen ab 1.11.2011.

 

Einreichformular (wird demnächst online gestellt).