Lehrlingsentschädigung für den Lehrberuf Fotograf
ab 1. 8. 2011
Die Bundesinnung übermittelt die vom Bundeseinigungsamt festgesetzte Änderung der Lehrlingsentschädigung für den Lehrberuf Fotograf. Diese Lehrlingsentschädigung wurde in das Register nach Muster IV (Register für Lehrlingsentschädigungen) eingetragen und gemäß § 27 Abs. 2 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974 idgF, im BGBl. II Nr. 241/2011 kundgemacht.
In der Verordnung ist im § 1 b) hinsichtlich des räumlichen Geltungsumfangs ein Fehler enthalten. § 1 b) muss richtigerweise lauten: „b) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich ausgenommen das Bundesland Niederösterreich.“