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Lehrlingsentschädigung für das Berufsfotografengewerbe

Lohnempfehlung für Lehrlinge ab 1.1.2011

Vorwort:

Da es im Fotografenberuf außer im Bundesland Niederösterreich keinerlei kollektivvertragliche Vereinbarung gibt und die letzte Festsetzung der Lehrlingsentschädigung im Lehrberuf Fotograf durch das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aus dem Jahr 2003 stammt, hat die Bundesinnung der Berufsfotografen in der Bundesinnungsausschusssitzung am 4.10.2010 einstimmig beschlossen, eine Empfehlung hinsichtlich der Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im Lehrberuf Fotograf ab 1.1.2011 herauszugeben. Das nachfolgende Werk ist eine reine Empfehlung der Bundesinnung und in keinem Fall bindend, soll aber die Möglichkeit geben, sich an Richtlinien zu orientieren.

Die Empfehlung ist bei Anwendung im Lehrvertrag festzuhalten.

 

1. Geltungszeitraum

Ab 1.1.2011 ohne zeitliche Begrenzung, bis eine neue Empfehlung von der Bundesinnung beschlossen oder vom Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine neue Lehrlingsentschädigung festgesetzt wird.

 

2. Geltungsbereich

Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich, ausgenommen das Bundesland Niederösterreich

Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe des Berufszweiges Fotografen in der Bundesinnung der Berufsfotografen

Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Lehrlinge im Lehrberuf Fotograf

Diese Empfehlung gilt nicht für kaufmännische Lehrlinge, weil diese einem geltenden Kollektivvertrag unterworfen sind.

Die in der festgesetzten Lehrlingsentschädigung des Bundeseinigungsamtes vom 1. April 2003 enthaltenen Bestimmungen bezüglich Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration bleiben aufrecht.

 

Empfehlung Lehrlingsentschädigung:

im 1. Lehrjahr EUR 338,00 monatlich

im 2. Lehrjahr EUR 453,00 monatlich

im 3. Lehrjahr EUR 618,00 monatlich

im 7. Lehrhalbjahr EUR 793,00 monatlich

 

 

Bundesinnung der Berufsfotografen

KommR Ernst Strauss, Bundesinnungsmeister

Mag. Jakob Wild, Geschäftsführer

Wien, am 14. 10. 2010