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2. Bildungsweg

Voraussetzung:

Absolvierung der 9-jähringen Schulpflicht Ausbildungsweg

Mehrjährige, etwa der Lehrzeit (3 1/2 Jahre) entsprechende Praxis als Arbeiter in einem Fotografenbetrieb.

 

Schulbesuch:

Bei Einverständnis von Arbeitgeber und Schuldirektor besteht die Möglichkeit, als Gasthörer die Berufsschule zu besuchen.

Abschluss:

Nach Vollendung des 20. Lebensjahres und Zulassung durch die Bezirksverwaltungsbehörde Ablegung der Lehrabschlußprüfung.


 

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