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There are no translations available. 2. BildungswegVoraussetzung:Absolvierung der 9-jähringen Schulpflicht Ausbildungsweg Mehrjährige, etwa der Lehrzeit (3 1/2 Jahre) entsprechende Praxis als Arbeiter in einem Fotografenbetrieb.
Schulbesuch:Bei Einverständnis von Arbeitgeber und Schuldirektor besteht die Möglichkeit, als Gasthörer die Berufsschule zu besuchen. Abschluss:Nach Vollendung des 20. Lebensjahres und Zulassung durch die Bezirksverwaltungsbehörde Ablegung der Lehrabschlußprüfung. |








