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Lehre

Voraussetzung:

Der zukünftige Lehrling muss die 9. Schulstufe, die Schulpflicht, absolviert haben.

BIWI Berufstest:

"Kann ich bei Ihnen meine Tochter/meinen Sohn austesten lassen" - mit dieser Frage beginnen unzählige Anrufe bei uns im BiWi. Wir haben gelernt, damit umzugehen und unsere Kunden behutsam auf die Bedeutung von Tests hinzuweisen. Tests sind hilfreich bei der Orientierung und bei der Einschätzung von Fähigkeiten, sie können aber niemals die einzige Entscheidungsgrundlage sein.

Unsere praxisorientierten TalenteChecks haben dabei eine Doppelfunktion. Sie können als Entscheidungshilfe für Jugendliche dienen, die vor einer Bildungsentscheidung stehen, sie können aber auch von Unternehmen eingesetzt werden, die eine Unterstützung bei der Auswahl von passenden Lehrlingen benötigen.

Unseren Technischen TalenteCheck haben wir gemeinsam mit dem ibw komplett erneuert. Neben dem Start up Check und dem Kaufmännischen TalenteCheck steht damit ein weiterer Test in EDV-Version zur Verfügung. Link: BIWI

Lehrzeit:

Die Lehrzeit beträgt in der Regel 3 1/2 Jahre. Ausnahmen: eine verküzte Lehrzeit gilt für Maturanten oder wenn bereits eine andere Lehre (dem Berufsausbildungsgesetz unterliegendem Lehrberuf) oder eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.

Duale Ausbildung:

Die Duale Ausbildung besteht aus 2 Ausbildungseinheiten.

  1. Der Lehrbetrieb: Es sind nur Betriebe zulässig mit einer aufrechten Lehrlingsausbildungsberechtigung. Im Betrieb werden alle praxisnahem Berufsbildinhalte erlernt. Dem Lehrling werden je nach Lehrzeit unterschiedliche Aufgaben zugeteilt.
  2. Die Berufsschule: Während der Lehrzeit besucht der angehende Fotograf die Berufsschule. Der Unterricht findet abwechseln ein bis zwei Mal die Woche statt. Das 7. Semester findet im Blockunterricht statt. In den Bundesländern ist der gesamte Unterricht meist geblockt.
    In Wien ist das die

    BS f. Chemie, Grafik und gestaltende Berufe,
    1150 Wien, Hütteldorfer Straße 7-17,
    Tel.: 599 16– 95 211, Fax: 599 16–999 52 11
    Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
    Web: http://www.cgg.at

Wer bildet Lehrlinge aus:

Viele Berufsfotografen in allen Bundesländern. Eine eigene Liste gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen, die Fotografen direkt zu kontaktieren.

Lehrumfang:

  • Anfertigen von Aufnahmen insbesondere von Personen, Gegenständen, Tieren, Architekturen, Landschaften sowie Reportagen (für Privatkunden und gewerblich-industrielle Nutzung)
  • Herstellen und Bearbeiten von multimedialen Produkten im Bereich Foto- und Mediendesign und Medientechnik,
  • elektronische Bildaufzeichnung sowie elektronische Bildbearbeitung und Bildverarbeitung,
  • Reproduktion, Dokumentation und Archivtechnik,
  • fototechnische Arbeiten inklusive Laborarbeiten,
  • Pflegen und Warten der technischen Einrichtungen,
  • Digitales Erfassen von Daten und Arbeitsergebnissen.

Abschluss:

Die Berufsausbildung wird mit der Lehrabschlussprüfung beendet. Der Lehrvertrag mit dem Betrieb ist davon unabhängig, dieser endet erst mit Ende der Lehrzeit.

Links/Downloads:

Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien

Ausbildungsvorschriften BGBl. 266 II Teil 1 28. Juni 2002

Berufsbild BGBl 141 II Teil 2, 28. April 2011

Lehrlingsentschädigung für Fotograf/innen  & Änderung Gültig ab 1. 8. 2011


 

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